Gegen eine Schweizer Staatsbürgerin wurde vor einem ordentlichen russischen Gericht Klage auf Anfechtung eines Vertrages über den Kauf einer teuren Immobilie eingereicht. Die Klage wurde abgewiesen, da keine Gründe für die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts vorlagen und der Kläger rechtsmissbräuchlich gehandelt hatte. Die Komplexität des Rechtsstreits wird durch die Tatsache verdeutlicht, dass die Sache in Russland zweimal über vier Gerichtsinstanzen verhandelt wurde und darüber hinaus zu einer Reihe von Folgeverfahren vor anderen russischen Gerichten geführt hat.
Vertretung einer Schweizer Staatsbürgerin in russischen Gerichtsverfahren zu Immobiliensachen (erfolgreich)
Gegen eine Schweizer Staatsbürgerin wurde vor einem ordentlichen russischen Gericht Klage auf Anfechtung eines Vertrages über den Kauf einer teuren Immobilie eingereicht. Die Klage wurde abgewiesen, da keine Gründe für die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts vorlagen und der Kläger rechtsmissbräuchlich gehandelt hatte.
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Gegen eine Schweizer Staatsbürgerin wurde vor einem ordentlichen russischen Gericht Klage auf Anfechtung eines Vertrages über den Kauf einer teuren Immobilie eingereicht. Die Klage wurde abgewiesen, da keine Gründe für die Unwirksamkeit des Rechtsgeschäfts vorlagen und der Kläger rechtsmissbräuchlich gehandelt hatte.
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